Interkulturelle Öffnung in Gesundheitseinrichtungen in Deutschland

Im Jahre 2015 vollzog sich in Deutschland der große Umbruch, als die verantwortlichen Stellen vom BAMF des BMI wegen der stark angestiegenen Migrationswelle endlich von der großen Flüchtlingskrise sprachen (Ulrich, 2020).

Dies hat weitreichende Veränderungen in Politik, Gesellschaft und auch dem Gesundheitswesen zur Folge. Und genau dieser Umbruch und den anstehenden notwendigen Lösungen im Gesundheitswesen ist Gegenstand in  diesem Beitrag. Beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heißt es auf der Website, dass „[…] Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz suchen, (…) eine angemessene Gesundheitsversorgung (brauchen, Anm. d. Verf.) […].“ (BMG, 2021).

Ausgangspunkt ist der Art. 14, Abs. 1 der UN-Menschenrechts Charta, in der es heißt:

„Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“

(humanrights.ch, 2021). Und nach Art. 160 Abs. 1 d. GG der Bundesrepublik Deutschland ist dem politisch Verfolgten das Asylrecht zu gewähren. Und das schließt auch die gesundheitliche Versorgung mit ein.

Neben den staatlichen Einrichtungen steht auch noch die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung zur Verfügung – und Geflüchtete haben zu Beginn ihres anfänglichen Aufenthaltes in Deutschland zunächst keine Krankenversicherung (Malteser, 2021)!

Nach dem Datenreport des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2019 gilt n. Tab. 1 des Kap. 1.2.1, der Anteil der Flüchtlinge beträgt 21,246 Mio. Menschen und der Anteil der Ausländer liegt bei 10,12 Mio. Menschen (destatis, 2021, S. 81 ff.). Die Schwierigkeit ergibt sich durch unterschiedliche Ethnien, die einer anderen historisch gewachsenen politischen, kulturellen und religiösen Gemeinschaft entstammen, verbunden mit einer anderen Affinität zu Geschlecht und Gesundheitswesen im soziologischen und med. Sinn.

Da in Deutschland das Gesundheitssystem anders praktiziert und gelebt wird und zudem die Sprachbarriere bei den Ausländern bzw. Ausländerinnen mit Migrationshintergrund hinzu kommt, ist dies ein schwieriges Feld in der Gesundheitspolitik.

 

Wie festgestellt, hat in Deutschland die Zahl der Migranten in den letzten Jahren deutlich zu-genommen, s. o. Ziff. 1.2. Zu den größten Gruppen zählten diejenigen, die über die Länder Südeuropas, wie auch der Türkei und Nordafrika kommen (Schirilla, 2013, S. 8 – 9). Das Augenmerk wird hier auf den Migranten als Mensch gelegt, der derzeit keine Staatsbürgerschaft besitzt und somit keine sich daraus herleitenden Rechte auch im Gesundheitswesen einfordern kann (Walter u. Matar, 2018, S. 7). Dies stellt für die betroffenen privaten und öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens eine besondere Herausforderung dar, um helfend ein-greifen zu können. Hier sind Politik, Gesellschaft und das Gesundheitssystem gefordert (Richter, 2001, A3421 f.).

Studien und Literatur  zur Thematik der interkulturellen im stationären und ambulanten Betrieb haben im Gesundheitswesen  zweierlei gezeigt. Zunächst ist die Problematik der ärztlichen Versorgung von Geflüchtete schon lange bekannt. Dies betraf den

Zuzug von Flüchtlingen u.a. aus Russland. Mit der wachsenden politischen Bedrohungslage nach 2003 begann der Flüchtlingsstrom anzusteigen.

Für das Gesundheitswesen in Deutschland bedeutet die wesentliche Änderung. Eine erfolgreiche Heilbehandlung des Patienten mit Migrationshintergrund bedarf einer Vielzahl von Maß-nahmen. Hier muss eine kultursensible Patientenversorgung erfolgen. Dies bedeutet, die sprachlichen, religiösen, kulturellen Besonderheiten zu beachten. Dies schließt auch den täglichen Speiseplan mit ein, der die kulturellen und religiösen Aspekte mit  berücksichtigt

Ein Erfolg kann nur dann erzielt werden, wenn auf der Planungs- und Managementebene des Krankenhauses Ziele vorgegeben werden, ein Qualitätsmanagement mit der Ausschöpfung des Verbesserungspotentials operiert und das Personal mit den gewonnenen Erfahrungen zuarbeitet.

Noomi